Arbeitsbereiche

Literarisches

Alltag & Gesellschaft

Schwules & Aids


Ausgewählte Arbeiten

Feature, Portraits & Essay

Bücher & Buchbeiträge

Schwule Nachbarn

Engagierte Gemeinschaften

Über Uwe Timm

Klaus Mann (Nachwort)

Über Christian Geissler

Over the Rainbow

Grabbe-Hörbuch

Was heißt hier schwul?

Die Linke und das Laster

Detlef Grumbach - freier Journalist & Verleger

Home    Über mich    Kontakt & Impressum    Männerschwarm Verlag    Blog «Schwule Literatur» 


Opfer - Täter - Rückfalltäter

Über den schwierigen Umgang mit sexuellem Missbrauch


NDR 4, Forum 4, 28. Oktober 1999



O-Ton: Lore-Maria Peschel-Gutzeit
Es hat sich aufgrund spektakulärer Fälle allgemein die Überzeugung breit gemacht, wir haben uns nicht nur um den Straftäter zu kümmern, sondern auch darum, dass die Gesellschaft, in diesem Fall vor allen Dingen die Kinder, sicherer als bisher geschützt werden vor solchen Tätern, die man wohl nur sehr schwer in den Griff bekommt.

Erzähler:
Die Opfer heißen Natalie oder Kim, Christina oder Kirsten. Der Mörder Kims hatte schon als Jugendlicher ein Mädchen getötet und war zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Im Alter von 35 Jahren wurde er rückfällig. Ein anderer Täter vergewaltigte mehrerer Kinder, bevor er nach Verbüßung seiner Gefängnisstrafe die siebenjährige Natalie tötete. In einem besonders dramatischen Fall brachte ein Sexualstraftäter, der zur Behandlung in einer therapeutischen Einrichtung festgehalten wurde, während eines Freigangs ein Mädchen um und kehrte anschließend zurück.

Erzählerin:
Solche Fälle - so erläutert Hamburgs Justizsenatorin Lore-Maria Peschel-Gutzeit - haben schließlich zum "Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten" geführt, das im letzten Jahr in Kraft getreten ist. Mit dem Hauptziel, die Zahl der Rückfalldelikte zu mindern, wurden das Strafrecht und die Strafprozessordnung verschärft.

O-Ton: Lore-Maria Peschel-Gutzeit
Es herrschte Einverständnis zwischen allen Ländern, dass einige Strafen verschärft werden müssen, dass der Strafrahmen hochgesetzt werden muss, das ist zunächst ja der Zeitraum der Verurteilung. Dann ist ja auch die Möglichkeit im Vollzug mit diesen Menschen umzugehen erschwert worden aus der Erkenntnis heraus, dass es zu teilweise schlimmen Taten gekommen war, neuen Taten gekommen war bei Straftätern während sogenannter Lockerungen. Man hat da also einfach eine weitere Sicherungsebene einziehen wollen. Dann hat man erschwert die Entlassung meinetwegen zum sogenannten Zwei-Drittel-Zeitpunkt. Das wiederum auch aus der Vorstellung heraus, erstens solche Strafen sollen wirklich verbüßt werden und zweitens soll die Gesellschaft so lange wie möglich vor diesen Tätern oder Verurteilten geschützt werden.

Erzählerin:
Immer dann, wenn ein Kind zum Opfer eines Sexualverbrechen geworden ist, wenn das Leben eines Menschen und oft auch einer ganzen Familie zerstört wird oder die Familie selbst als Ort grausamer Taten in die Schlagzeilen gerät, schlagen die Wellen der Emotionen hoch. Die Boulevard-Medien verleihen dann nicht nur Trauer und Mitgefühl Ausdruck, sondern schüren oft auch den Haß auf die Täter. Sie klagen eine "Sicherheit" ein, die es so gar nicht geben kann und erwecken den Eindruck, dass die Täter mit Samthandschuhen angefaßt werden, dass sie wegen verminderter Schuldfähigkeit fast nie die Höchststrafe bekommen und meist als schuldunfähige Kranke in Therapieeinrichtungen verhätschelt werden. Denn im Strafgesetzbuch heißt es:

Erzähler:
Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

Erzählerin:
Nach den "Maßregeln zur Besserung und Sicherung" im Strafgesetzbuch werden solche Täter, denen eine krankhafte Störung der Persönlichkeit attestiert wird, in forensische psychiatrische Anstalten eingewiesen, wo sie geschlossen untergebracht und behandelt werden. Die Gesellschaft soll geschützt und die Täter - als Patienten betrachtet - "gebessert" werden. Sogenannte Lockerungen, also die Möglichkeiten, in einer geschlossenen Abteilung Besuch empfangen, sie im Freigang verlassen zu können oder sogar die bedingte Entlassung aus der Anstalt, wurden bislang gewährt, wenn "verantwortet werden kann zu erproben, ob der Verurteilte außerhalb des Strafvollzugs keine Straftat mehr begehen wird."
Nach den neuen Regelungen hängen sie davon ab, ob ein Gutachter definitiv feststellt, dass "keine Gefahr" mehr von dem Täter ausgeht, was aber wohl von niemandem gesagt werden kann. Darüber hinaus besteht für nicht therapierbare und / oder gefährliche Rückfalltäter die Maßregel der lebenslangen "Sicherungsverwahrung". Schon der erste Rückfall kann jetzt dazu führen. Lorenz Böllinger, Professor für Strafrecht an der Universität Bremen, Psychoanalytiker und praktizierender Therapeut von Sexualstraftätern, lehnt diese Verschärfungen ab:

O-Ton: Lorenz Böllinger
Das Strafrecht ist ein nicht hinweg zu denkender Bestandteil unserer Gesellschaft, die Gesellschaft muß sich solche Ordnungssysteme schaffen, sie muß klare Konturen, klare Wertungen finden und dafür auch entsprechende Maßnahmen vorsehen. Freiheitsentzug zur Sicherung von Opfern - keine Frage. Das hat niemand bestritten. Der Fortschritt der Neuzeit im Strafrecht war nur, dass die Besserung als Mittel des Strafzwecks stärker in den Vordergrund gerückt wurde und das, was die Gesellschaft als Interesse verfolgt, nämlich deutlich zu machen, was Böse ist, dass das am besten mittels eines Rechtsfolgesystems durchgesetzt oder umgesetzt werden kann, welches sachlich anknüpft an den Bedingungen dieser Taten, welches resozialisierungsorientiert ist. Das ist der große Fortschritt, das Grundprinzip Sicherung durch Besserung. Sicherung als Selbstzweck, Verwahrung als Selbstzweck muss die ultima ratio der ultima ratio bleiben.

Erzählerin:
Entgegen der immer wieder geschürten Hysterie belegen die Kriminalstatistiken, dass die Zahl der Gewaltverbrechen zurückgeht. Fielen zu Beginn der siebziger Jahre noch um die zehn Kinder jährlich einem Sexualmord zum Opfer, schwankt die Zahl in den letzten Jahren zwischen eins und vier.

Erzähler:
Der Anteil der Sexualdelikte, also einschließlich eines harmlosen Exhibitionismus, an den Straftaten insgesamt betrug im Jahre 1997 etwa 0,8 Prozent. In absoluten Zahlen: Die Statistik zählte rund 50.000 Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung, davon etwa 17.000 Fälle von Kindesmissbrauch, 6.600 Fälle von Vergewaltigungen erwachsener Frauen, 5.000 Fälle von sexueller Nötigung. Die Zahl der Sexualmorde an Kindern unter vierzehn Jahren lag bei drei. Ihr Anteil an der Statistik läßt sich in Prozenten gar nicht mehr ausdrücken.

Erzählerin:
Fälle wie diese drei dominieren die öffentliche Diskussion. Sie bestimmen das Bild von d e n Tätern. Unbewußt werden diese über ihr Verbrechen hinaus zu Sündenböcken gestempelt. Ihre Taten dienen ganz normalen Bürgern, Vätern und Müttern, Onkeln, Tanten und Nachbarn dazu, sich angesichts eigener oft schwer kontrollierbarer Gefühle, Verunsicherungen und Ängste auf sicherem Boden wähnen zu können. Je stärker diese wenigen Täter dämonisiert werden, je mehr Schuld sich auf sie projizieren läßt und je lauter dann nach Strafe gerufen wird, desto eindeutiger läßt sich die Welt der Unschuld und Normalität von der dunklen Welt gefährlicher Affekte abgrenzen. Dieser Mechanismus, so der Oberarzt für Psychiatrie und Psychotherapie am Hamburger Klinikum Nord / Ochsenzoll, Birger Dulz, verstellt jedoch den Blick auf ein viel größeres Problem:

O-Ton: Birger Dulz:
Wir haben nämlich inzwischen ganz gute Untersuchungen darüber, wie häufig sexueller Missbrauch und Misshandlung in Familien vorkommt. Und ich will mal einige wenige Zahlen sagen: Es gibt eine Untersuchung aus den Vereinigten Staaten, die stammt aus dem Jahr 1990. Nach der sind 27 Prozent der Frauen und 16 Prozent der Männer sexuell missbraucht worden. Die körperliche Misshandlung ist da nicht drin. Eine sehr gute Untersuchung aus Deutschland aus dem Jahr 1997 besagt, dass 11,8 Prozent der Männer und 9,9 Prozent der Frauen misshandelt worden sind sowie 7,8 Prozent der Männer und 18,1 Prozent der Frauen sexuell missbraucht worden sind. Wenn wir das einfach mal ganz vorsichtig hochrechnen, kommen wir mindestens auf Gewalterfahrungen in der Kindheit und oder Jugend bei etwa einem Fünftel, eher einem Viertel der Bevölkerung.

Erzählerin:
Die Dramatik dieser Zahlen liegt darin, dass in unspektakulären, beinahe ganz normalen familiären Verhältnissen, im Schutzschild eines mächtigen Tabus und ohne dass die Öffentlichkeit es wahrnimmt, der Grundstein für die Persönlichkeitsstörungen gelegt wird, die nach heutigen Erkenntnissen zu zahlreichen späteren sozialen Problemen und auch zu Gewalttaten führen. Zwar hat nicht jede dieser Missbrauchs- oder Gewalterfahrungen automatisch so gravierende Folgen, denn die sozialen Verhältnisse und die Bedingungen, unter denen die Kinder heranwachsen, beeinflussen diese Entwicklungen. Birger Dulz wagt aber die These, dass ein erheblicher Teil der auffälligen Jugendlichen und Straftäter - ob S-Bahn-Surfer oder Skins, Drogenabhängige, Alkoholiker und Essgestörte - über eine gestörte Persönlichkeitsstruktur verfügen. Und etliche von ihnen werden auch zu Missbrauchs- oder Gewalttätern. Umgekehrt gilt nach über einstimmender Überzeugung von Fachleuten aber,

O-Ton: Lorenz Böllinger
dass immer eine psychische Störung zugrunde liegt, wenn es aus der Strafrechtssicht zu einer erheblichen Tat gekommen ist. Innerhalb dieser Störungen gibt es Abstufungen und Polaritäten. Aber ob jemand in den Strafvollzug kommt oder in den Maßregelvollzug, das hat sehr sehr wenig mit dieser tatsächlich zugrunde liegenden Störung zu tun. Das ist vielmehr ein Produkt von Zufälligkeiten, von strafrechtsimmanenter Systematik. Das heißt mit anderen Worten, es kommt sehr darauf an, mit welcher Strategie die Verteidigung erfolgt, welcher Gutachter, welche Gutachtenrichtung vorhanden ist, in welchem Gerichtsbezirk das stattfindet. Das sind keine sachlich begründeten Kriterien, die zu einer Differenzierung führen. Ich würde sagen, es ist reine Willkür.

Erzählerin:
Erst in den reformfreudigen siebziger Jahren hat sich der Gedanke durchgesetzt, in einem ausgewogenen System von Rechtsfolgen neben der Haft oder Geldbußen, je nach dem Charakter der Tat, auch soziale Tätigkeiten oder Wiedergutmachung als Strafen zu verhängen. In der Diskussion über Sexualstraftäter rückt dieser Gedanke jedoch gelegentlich in den Hintergrund:

O-Ton: Lore-Maria Peschel-Gutzeit
Wir haben das alle erlebt in den siebziger Jahren - eine große Täterzentriertheit, ein sich Kümmern um ihn und um sein Schicksal und darum, wie es jetzt weiter gehen soll mit ihm. Dabei ist aber bedauerlicher weise - muß ich sagen - das Schicksal der Opfer immer mehr aus dem Blick geraten. Das kann eine humane Gesellschaft nicht hinnehmen auf Dauer. Es kann nicht sein, dass ein Opfer sich selbst überlassen bleibt, sehen kann, wo es bleibt mit den angerichteten Schäden und alles dreht sich darum, wie man mit dem Täter nun umgeht, wie man ihm helfen kann, wie man ihn therapieren kann, damit er wieder auf den richtigen Weg findet. Wir haben gerade in meinem Ressort eine Initiative gestartet und auch eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht zur Stärkung der Rechte von Verletzten aus Straftaten. Wir müssen doch wohl erreichen, dass da ein Gleichgewicht hergestellt wird.

Erzählerin:
Ebenfalls schon in den siebziger Jahren beklagten jedoch Experten, dass Haftstrafen bei Sexualdelikten absolut sinnlos seien. Die auch Borderline-Störung genannten Syndrome, die für diesem Bereich typisch sind, werden in der Haft sogar verstärkt, ein Rückfall beinahe vorprogrammiert. Die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung erklärt deshalb in einer Stellungnahme zum "Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten":

Erzähler:
Therapie ist allein schon deshalb sinnvoller und humaner als das bloße Verwahren, weil es nach allem, was wir wissen, (bei Therapierten) seltener zu Rückfällen kommt. Zu fordern ist folglich ein Ausbau der Psycho- und Sozialtherapie im sträflich vernachlässigten forensischen Bereich. Diese Gemeinschaftskosten sollten uns das Leben der Opfer und der Täter wert sein.

Erzählerin:
Heute werden jedoch nur etwa 10 Prozent der Sexualstraftäter als schuldunfähig angesehen und in den Maßregelvollzug eingewiesen. Die Mörder von Kim und Natalie waren einschlägig vorbestraft, hatten Gefängnisstrafen ohne angemessene Therapiemöglichkeiten verbüßt. Nach einer normalen Haftstrafe liegt die Rückfallquote bei circa 60 Prozent. Nach einer Behandlung im Maßregelvollzug liegt sie bei nur ca. 20 Prozent. Aber worin besteht die Krankheit, die psychische Störung - und wie kann man sie behandeln?

Erzähler:
Nach Lorenz Böllinger bewegen sich die Krankheitsbilder - stark vereinfacht - zwischen zwei Polen: Auf der einen Seite finden wir jene Täterinnen und Täter, denen in ihrer eigenen Kindheit Zuspruch und Liebe gefehlt haben, deren eigenen Liebes- und Beziehungsfähigkeit stark gestört ist und die in dem Wunsch nach Harmonie Kindern ein Eis spendieren, ihnen Geschenke machen, sie auch körperlich berühren, denen es aber darum geht, das Kind glücklich zu sehen.

O-Ton: Lorenz Böllinger
Das sind diejenigen, die ein Phantasma sich bewahrt haben von absoluter Einheit und Harmonie mit dem idealen Objekt, im Zweifel also mit der ursprünglichen Mutter und die ihre Verzweiflung, die Versagung, die sie erlebt haben, so verarbeiten, dass sie in dem Kind dieses geliebte Selbstobjekt wiederfinden und mit dem Kind das inszenieren, was ihnen selbst entgangen ist, nämlich diese Einheit mit der Mutter. Sie produzieren den Glanz im Auge der Mutter, der ihnen selbst vorenthalten geblieben ist und geben ihm dem Kind. Und interpretieren dann ein Strahlen des Kinds, ob es nun wegen des gekauften Eises oder wegen der Geschenke oder des Streichelns ist, sie interpretieren das als die Erfüllung dieses Ideals.

Erzählerin:
Auf der anderen Seite der Skala finden sich die Gewalttäter. Sie haben zwischenmenschliche Beziehungen in entscheidenden Lebensphasen als Macht- oder Gewaltbeziehungen erlebt. Sie sind stark traumatisiert und können nur schwer die Balance zwischen Ohnmachtserfahrung und Machtphantasie halten.

O-Ton: Lorenz Böllinger
Ich meine, dass der Gewalttäter ein Mensch ist, der in der Regel mit sehr schweren frühkindlichen Deprivationen und Gewalterlebnissen zu tun gehabt hat, der in einer spezifischen Mischung Sozialisationsdefizite hat in einer Phase, die man meines Erachtens schon zwischen dem zwölften und sechsunddreißigsten Lebensmonat ansiedeln kann, und dass hier die Gewalttat mit einem Zusammenbruch allmählich aufgebauter Abwehr oder Lebenstechnik, wenn man so will, zu tun hat. Die Lebenstechnik besteht bei diesen Menschen darin, dass sie zeitweilig unauffällig über die Runden kommen, dass sie sich durch eine besondere Starre sozusagen im Verhalten oder eine besonders strukturierte Umgebung einigermaßen stabilisieren können, dass aber diese Abwehrstruktur, die auch von Beziehungsunfähigkeit oder fehlenden Beziehungen jedenfalls gekennzeichnet ist, dass die zusammenbricht und es dann zu einem Durchbruch kommt, zu einem verzweifelten Versuch der Wiederherstellung der psychischen Stabilität. Und der besteht darin, dass durch eine Gewalttat sozusagen die Herrschaft über einen anderen Menschen, in dem Fall dann über Kinder, wiederhergestellt wird. Ich glaube, dass die Objektwahl Kind dann in diesen Fällen noch einmal eine ganz bestimmte Komplikation in der Psychodynamik dieser Menschen kennzeichnet. Das ist dann nicht nur einfach die Gewalt über einen anderen Menschen, sondern es ist zugleich auch die Auslöschung eines innerlich abgelehnten Anteils der Persönlichkeit.

Erzählerin:
Opfer - Täter - Rückfalltäter: Mit härteren Strafen wird man diesen Teufelskreis nicht durchbrechen. Umso wichtiger ist es, dass in jedem Strafverfahren gegen einen Sexualverbrecher ein sorgfältig ausgewählter Gutachter herangezogen wird. Voraussetzung dafür ist - und auch hier liegt ein Teil des Problems - dass sich auch hochspezialisierte Fachleute für eine solche Tätigkeit zur Verfügung stellen, dass die Gutachten einem gewissen Standard entsprechen und so abgefasst sind, dass Richter und Anwälte ihnen folgen können. Gutachten sollen im Prozess keine Barrieren aufbauen, sondern überwinden.

O-Ton: Birger Dulz:
Die Justiz und Therapeuten denken fast gegensätzlich in Teilbereichen. Das Strafrecht geht davon aus, dass im Prinzip erst einmal jeder psychisch gesund ist. Wir wissen, dass das so nicht stimmt. Wenn jemand für eingeschränkt schuldfähig gehalten wird, heißt das in der Praxis ja nichts anderes, als dass er eine geringere Haftstrafe bekommt. In die Forensik kommen ja nur jene, die für schuldunfähig gehalten worden sind. Insofern haben wir das Dilemma, dass der größere Teil der Täter inhaftiert wird, nicht behandelt wird, und daher in Zukunft ein größeres Risiko für die Gesellschaft bedeutet. Wenn die begutachtet werden, muss man aber auch die therapeutischen Möglichkeiten schaffen. Und auch da sind wir im Prinzip erst am Anfang.

Erzählerin:
Wer Missbrauchs-, Gewalt - und Tötungsdelikten langfristig vorbeugen will, muss also zuerst die Kinder in den Familien besser schützen, den unbekannten Opfern also, über die oft stillschweigend hinweggegangen wird. Dieser Meinung ist auch Lore-Maria Peschel Gutzeit. Für die Täter zieht sie jedoch andere Konsequenzen:

O-Ton: Lore-Maria Peschel-Gutzeit
Wenn zum Beispiel junge Menschen oder Kinder missbraucht werden und sich nun daraus möglicherweise eine Fehlentwicklung bildet bei ihnen bis dahin, dass sie eines Tages selbst Sexualstraftäter werden, dann zeigt das umso mehr, dass wir uns um den Missbrauch von Kindern in ganz anderer Weise kümmern müssen als bisher, da haben Sie mich sofort an Ihrer Seite. Das kann aber nicht bedeuten, dass künftig der Täter sozusagen davonkommt, nur weil er selbst mal missbraucht worden ist. Denn das würde die Serie der Opfer ja immer weiter fortsetzen. Es gibt eine Parallele, die wir ja auch tagtäglich erleben. Wir erleben Kinder, gegen die Gewalt angewendet wird, die geschlagen, die geprügelt, die misshandelt werden. Das sind häufig unsere künftigen Körperverletzer, unsere Schläger, unsere Gewalttäter. Wenn man deren Biographien zurückverfolgt, sieht man, aus welchen Familien, aus welchen Verhältnissen die kommen. Trotzdem kann man sie ja nicht davonkommen lassen mit der Begründung, du bist selbst mal so geprügelt und geschlagen worden, sondern sie müssen bestraft werden. Und wir müssen zugleich, und das tun wir ganz verstärkt, darum kümmern, dass eben in dieser Form mit Kindern nicht umgegangen wird. So habe ich gerade jetzt eine Initiative eingebracht, dass endlich, zum Ende dieses Jahrhunderts, im Bürgerlichen Gesetzbuch ausgedrückt wird: Kinder dürfen nicht mit Gewalt erzogen werden.

Erzählerin:
Dass auch den Tätern nachhaltiger geholfen werden muss, dieser Einsicht kann sich letzten Endes auch die Politik nicht verschließen. So trägt das "Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten" durchaus ambivalenten Charakter. Die genannten Verschärfungen bilden nur die eine Seite, drücken vielleicht auch die Hilflosigkeit aus und sollen der Bevölkerung Handlungsfähigkeit demonstrieren. Lorenz Böllinger bezeichnet das als "symbolisches Strafrecht", weil es dem eigentlichen Zweck nicht dienlich ist . Darüber hinaus sieht das Gesetz eine Ausweitung der Behandlung von Tätern vor:

Erzähler:
Ab Januar 2003 müssen behandlungsfähige Sexualstraftäter bei Verurteilungen zu mehr als 2 Jahren Freiheitsstrafe, also die schuldfähigen oder vermindert schuldfähigen, die bislang ohne Behandlung im Gefängnis sitzen, in sozialtherapeutische Einrichtungen verlegt werden. Bis dahin sind die Länder verpflichtet, die entsprechenden Kapazitäten zu schaffen.

Erzählerin:
Neben der Behandlung schuldunfähiger Täter im Maßregelvollzug soll in Zukunft also auch mit schuldfähigen Tätern gearbeitet werden. Über die Art und Weise und über die Ziele existieren durchaus unterschiedliche Vorstellungen. Zugespitzt steht die Frage im Raum: Geht es um die Heilung des Häftlings bzw. des Patienten, wie auch immer diese aussehen könnte, oder geht es darum, ihm seine Störung und die grausamen Folgen seiner Taten bewußt zu machen, ihm auf dieser Grundlage zu helfen, sich besser kontrollieren, bedrohliche Situationen erkennen und im richtigen Moment die Notbremse ziehen zu können? Anhänger der Sozial- und Milieutherapie verneinen das Ziel der Heilung und favorisieren das der Selbstkontrolle. Dieser Weg wird in den Niederlanden mit guten Erfolgen beschritten und in diese Richtung zielt auch der deutsche Gesetzgeber.

Erzähler:
Da die meisten Täter nicht einmal ein Bewußtsein von ihrer Tat haben und ihr Handeln bagatellisieren, leugnen oder verdrängen, werden sie in Gruppengesprächen zunächst einmal zur Einsicht über ihr Tun gebracht. Im nächsten Schritt wird versucht, die Vorgeschichte der Taten zu ergründen: In welchen Situationen ist der Patient gefährdet, welche Auslöser führen dazu und wie kündigen sie sich an? Entscheidend ist auch, welche Phantasien er mit den auslösenden Momenten, mit dem Opfer und schließlich mit der Tat verbindet. So werden ihm Wege eröffnet, sich seiner Verantwortung stellen zu können. Flankiert werden diese Teile der Behandlung mit Angeboten, die helfen, ein oft nur marginal ausgebildetes Selbstbewußtsein weiter zu entwickeln, in Gruppen auf andere Menschen einzugehen, mit ihnen gemeinsam - ob beim Sport, bei der Arbeit oder im kulturellen Bereich - etwas auf die Beine zu stellen. Außerdem geht es darum, die Wirkungen auf andere wahrnehmbar und damit auch steuerbar zu machen, die Beziehungsfähigkeit in jeder Hinsicht zu stärken.

Erzählerin:
Die Stärke dieses Ansatzes, liegt darin, dass die Behandlung auf unterschiedlichen Ebenen ansetzt und im Team erfolgt, dass unterschiedliche Mitarbeiter die Patienten in unterschiedlichen Situationen wahrnehmen, auf sie eingehen, sie beurteilen können. Das erfordert aber eine entsprechende Ausstattung der Anstalten. Diese ist heute nur in Ausnahmefällen gegeben, und noch ist nicht einmal im geringsten geklärt, wie die Bundesländer den ab 2003 erforderlichen Bedarf an sozialtherapeutischen Anstalten decken sollen. Der Nachteil dieses Ansatzes liegt in der engen Verknüpfung des Behandelnden mit der "strafenden Instanz". Therapeuten werden oft als Repräsentanten des strafenden Systems angesehen, denen gegenüber sich Häftlinge taktisch verhalten oder sich sogar verschließen, weil alles, was sie sagen oder tun, zu den Akten genommen werden kann. Hinzu kommt, dass sich die Erschwernisse bei den "Lockerungen", das Fehlen eines Anreizes, negativ auf die Motivation auswirken. Über seine Skepsis angesichts der praktischen Möglichkeiten der Sozialtherapie hinaus stellt Lorenz Böllinger, der als externer Therapeut im Vollzug arbeitet, fest:

O-Ton: Lorenz Böllinger
Selbst wenn wir mal unterstellen, dass dieses integrierte Team, das wirklich kooperative Team existiert, dann bleibt immer noch ein grundsätzlicher Dissens. Ich glaube, dass man bei diesen Schwersttätern, wo die Taten auf sehr frühen Störungen beruhen, dass man dort beides braucht: sowohl dieses stationäre, integrierte, milieutherapeuthische Konzept als auch eine Therapie, die die Möglichkeiten eröffnet, in die tiefen Bedingungssphären der psychischen Konflikte vorzudringen. Das muss keine externe Therapie sein, aber es muss eine Einzeltherapie sein, die in einem von der Schweigepflicht absolut geschützten Rahmen stattfindet, innerhalb deren sich dann Prozesse entwickeln können, die dann wiederum in der Teamsituation oder im Verhalten des Patienten in der milieutherapeutischen Situation ablesbar sind.

Erzählerin:
Solche Therapien sind sehr langwierig. Ein Jahr etwa dauert es - bei einer Sitzung in der Woche - bis überhaupt eine ausreichende Vertrauenssituation entstanden ist, dass der Patient sich darauf einläßt. Dann bietet sie aber auch viel weiterreichende Chancen:

O-Ton: Lorenz Böllinger
' Ich halte die Chancen in der Einzeltherapie für größer, an dieses Urtrauma heranzukommen, das sich in der Tat reproduziert, wiederholt wird. Und zwar dadurch, dass der Patient nicht jetzt etwa sprachlich formuliert, was er für Phantasien hat. Das mag er auch tun, aber darunter, in der unmittelbaren Patienten-Therapeuten-Beziehung entwickeln sich eben Affekte, Szenen, die viel tiefer blicken lassen. Die erfordern allerdings eine entsprechende Schulung in der eigenen Gefühlswelt des Therapeuten. Er muss mit der Gegenübertragung sicher arbeiten können, er muss in die extremsten Tiefen seiner eigenen Affektwelt eintauchen können, er muss sich so weit einfühlen und gewisser Weise oszillierend identifizieren können mit dem Patienten, um diese extremen Gefühle zu erleben. Und ich kann das aus meiner Erfahrung sagen, es gibt dann Momente, wo man sich ebenso sehnsüchtig verschmelzungsorientiert fühlt wie der Patient oder in denen man ebenso aggressiv destruktiv mit mörderischen Affekten zu tun hat. Wenn man das als Therapeut zulassen kann, dann hat man sozusagen die entscheidende Schwelle überwunden und hat einen Zugang zum Patienten, der in der Milieutherapie meines Erachtens nicht möglich ist. Und wenn man soweit vorgestoßen ist, in diese allerdestruktivsten Affekte, dann hat man die Chance, diese Szenen, diese Konflikte durchzuarbeiten, die zu solchen Affekten geführt haben.

Erzählerin:
Von Heilung muß auch dann noch nicht einmal gesprochen werden. Aber solch intensive Therapien, in denen auch neue, erst in den letzten zehn Jahren entwickelte Techniken eingesetzt werden, rühren wirklich an den Kern des Problems. Das bestätigen in anderem Zusammenhang auch die klinischen Erfahrungen von Birger Dulz:

O-Ton:: Birger Dulz:
Es gibt verschiedene Ansätze. Es gibt bei nicht ganz so schwer gestörten Menschen die Möglichkeit, das Trauma gezielt zu bearbeiten. Bei schwerer gestörten versuchen wir, eine Atmosphäre herzustellen, die es ihnen ermöglicht, entgegen ihren Erfahrungen in Kindheit und Jugend entgegengesetzte Erfahrungen zu machen. Das heißt: Es gehört eigentlich, um eine Beziehungsfähigkeit zu entwickeln, dazu, dass man in der Kindheit eine "haltende Funktion" - so heißt das - erfahren hat. Das heißt, dass das Kind erlebt hat, dass wenn es ihm schlecht geht, Vater und / oder Mutter kommen und das Kind schützen, in den Arm nehmen, in dem Leid sehen, es schützen, trösten, usw. Und wir versuchen, eine solche Atmosphäre hier herzustellen und machen dann auch tatsächlich die Erfahrung, dass die Persönlichkeitsstruktur dieser schwer gestörten Menschen sich im Lauf der Zeit sich tatsächlich ändert und sie eine ganz andere Art der Beziehungsfähigkeit entwickeln. Straftaten wie Inzest z.B. entstehen im Prinzip ja nicht dadurch, weil einer den anderen schädigen will. Sondern sie entstehen dadurch, dass eine andere Form der Beziehung für den Täter auch gerade nicht möglich ist. Also muß man an diesen Beziehungsstörungen arbeiten und interessanter Weise ist es so, dass auf allgemeinpsychiatrischen Stationen eine spezifische Persönlichkeitsstörungs-Behandlung nicht möglich ist. Weltweit besteht die übereinstimmende Meinung, dass man spezifische Einrichtungen braucht. Und davon haben wir in Deutschland noch nicht sehr viele.

Erzählerin:
Theoretische Möglichkeiten und Praxis in der Behandlung starker Persönlichkeitsstörungen klaffen also weit auseinander. Wenn die Gesellschaft es ernst damit meint, Verbrechen vorbeugen zu wollen und auch andere soziale Folgen dieser Störungen zu lindern, muss sie hier etwas tun, vor allem die nötigen finanziellen Mittel bereitstellen. Noch zeigt sich die Diskussion über Sexual- und Missbrauchstäter aber widersprüchlich, und das muss angesichts der Probleme wohl auch so sein. Wenn sie die Entwicklungen über einen längeren Zeitraum betrachten, die Regelungen vom Jahr 2003 an und die wissenschaftlichen Debatten eingeschlossen, sind Lorenz Böllinger und Birger Dulz aber verhalten optimistisch:

O-Ton: Birger Dulz:
Bis vor wenigen Jahren wurden Persönlichkeitsgestörte überhaupt gar nicht als krank gesehen. Und entsprechend landeten sie immer im Knast. Da ist ja schon eine Veränderung da und viele Richter haben sich belesen, sind interessiert und engagiert und da verändert sich etwas. Nur solche Veränderungen gehen langsam. Die sind ja auch bei uns langsam gegangen und ich meine, man muß einfach dem Fortschritt auch ein gewisses Maß an Zeit zubilligen.

O-Ton: Lorenz Böllinger
Und es wäre jetzt Aufgabe der Psychowissenschaften, nicht zuletzt auch unter dem Druck, Gutachter und Therapeuten ausbilden zu müssen für diese jetzt abrupt stark wachsenden Bedarfe des Staates, in diesem Rahmen Ausbildungsstätten zu gründen, in denen dann auch dieser wissenschaftlicher Diskurs geführt werden kann.


© Detlef Grumbach 1999 - 2009 - Böckmannstraße 48 - 20099 Hamburg
Kontakt/Webmaster: Detlef Grumbach