Das Ende der Germanischen Welt
Eine
Ausstellung in Berlin erinnert an das Schicksal der „Männer mit dem rosa
Winkel“ Süddeutsche Zeitung, 27. März 2000
”Es wäre
beachtenswert zu untersuchen, ob die allzu süßliche Freundschaft des Robert
Steinkraus und dem Arbeitsmann Heinz Schrödter auf Verwandtschaft beruht ---
oder auf andere Weise. Genaue Untersuchung wird erbeten.” Anonyme
Denunziationen wie diese - den willfährigen Dienern des NS-Staats ging es dabei
meist um ”höhere Werte” - standen am Beginn vieler Leidenswege
Homosexueller zwischen 1933 und 1945. Nach Vorladungen und Verhörungen,
Gerichtsverfahren und Haftstrafen endeten sie in der Regel in einem KZ. Viele
Opfer überlebten den Nazi-Terror nicht. Dennoch wurden sie offiziell lange
verschwiegen. Erst Bundespräsident Richard v. Weizsäcker gedachte 1985 in
seiner Rede zum vierzigsten Jahrestag des Siegs über den Nationalsozialismus
auch der ”getöteten Homosexuellen”. Was mit dem Auftreten der Schwulenbewegung
– mit dem Rosa Winkel als Symbol – begonnen hatte, wurde erstmals amtlich:
die Erinnerung an jene Menschen, die dann gerne auch als ”vergessene” oder
”verdrängte” Opfer des Nationalsozialismus bezeichnet werden.
Am letzten
Freitag hat der Deutsche Bundestag nun über die Möglichkeit debattiert, eine
Entschuldigung gegenüber den Schwulen auszusprechen und vielleicht sogar
NS-Unrechtsurteile nach § 175 StGB aufzuheben. Und seit Sonntag präsentiert
die Gedenkstätte des KZ Sachsenhausen in Zusammenarbeit mit dem Schwulen Museum
Berlin die Ausstellung ”Verfolgung homosexueller Männer in Berlin 1933 -
1945”. Ein solches Projekt bedeutet ein Novum für eine Einrichtung wie diese
und damit auch das Eingeständnis bisheriger Versäumnisse seitens der anderen
Opferverbände, wie Günter Morsch, Direktor der Stiftung Brandenburgische
Gedenkstätten, erklärte. Am Beispiel von sechzig Einzelschicksalen, aufgeteilt
auf die beiden Orte, zeigt die Ausstellung die Entwicklung der Verfolgung in
Berlin und die Situation der ”Männer mit dem rosa Winkel” im
”Konzentrationslager der Reichshauptstadt”.
Amtliche
Dokumente, Briefe und andere persönliche Zeugnisse , Rückgriffe auf die Zeit
vor 1933 und, wenn möglich, die Weiterführung der Linien über das Jahr 1945
hinaus, holen die Opfer aus der Anonymität der Statistik heraus und machen das
Besondere der nationalsozialistischen Homosexuellenverfolgung sichtbar. Auf
sadistische Weise sollten Schwule ”umerzogen” werden, wurden sie von den übrigen
Häftlingen isoliert, Opfer medizinischer Experimente. Entlassungen aus dem KZ
kamen ab 1939 kaum noch vor. Über 600 Häftlinge wurden in Sachsenhausen bis
1943 ermordet. Während des Kriegs sank die Todesrate auch unter den
homosexuellen Insassen; ihre Arbeitskraft wurde für die Kriegswirtschaft
gebraucht.
Die Ausstellung
macht deutlich, wie wenig wir bislang über das Thema wissen, wie groß der
Bogen ist, den die Öffentlichkeit und Geschichtswissenschaft um diese Gruppe
ohne Lobby machen. Die wenigen Arbeiten über das Thema kommen meist nicht
Universitätsinstituten und Forschungsprojekten, sondern aus Schwulenbewegung
und wurden ohne die eigentlich notwenigen Ressourcen erarbeitet. Die Ausstellung
verweist damit auf das Grundproblem aktueller gesellschaftspolitischer Debatten
über die ”Gleichstellung” gleichgeschlechtlich liebender Menschen beiderlei
Geschlechts; eine demokratische Gesellschaft darf es sich mit diesem Thema so
einfach wie bisher nicht machen.
Umstritten ist
die strafrechtliche Verfolgung ”einfacher”, also einverständlicher männlicher
Homosexualität unter Erwachsenen, seit der zweiten Hälfte des 19.
Jahrhunderts. In der Weimarer Zeit sollte eine groß angelegte Reform das
wilhelminische Strafrecht durch ein republikanisches ersetzten. Einfache
Homosexualität sollte nicht mehr bestraft werden - eine Reform, die aber in der
DDR erst 1968, in der Bundesrepublik sogar erst ein Jahr später realisiert
werden sollte. Ersatzlos gestrichen wurde Paragraf 175 im Jahr 1994!
In der Weimarer
Republik kam es also nicht zu der geplanten Reform: 1933 wurde die Subkultur
zerschlagen, die Verfolgung nahm zu und gewann eine neue Qualität. Der
Straftatbestand des Paragraf 175 wurde 1935 deutlich ausgedehnt. ”Die wollüstige
Absicht gehört bereits zum Begriff der Unzucht”, heißt es im Kommentar zum
neuen Gesetz. 1936 wurde die ”Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität
und der Abtreibung” gegründet. 50.000 Schwule wurden in der Nazi-Zeit zu Gefängnis-
bzw. Zuchthausstrafen verurteilt, zehn- bis fünfzehn Tausend wurden als
”Schutz-” oder ”Vorbeugehäftlinge” mit dem rosa Winkel in die KZ
eingeliefert. Die Zahl der Getöteten lässt sich nicht mehr ermitteln.
Im ”Dritten
Reich” sollte Homosexualität ausgerottet werden, weil sie - so die
NS-Ideologie - ähnlich wie der als ”weibisch” geltende Jude das
”arische” Männerbild in Frage stellte, weil sie die Ordnung des Staats
bedrohte, das Sittlichkeitsgefühl des deutschen Volkes verletzte und weil ihre
bloße Existenz die bevölkerungspolitischen Ziele konterkarierte. ”Wenn wir
dieses Laster weiter in Deutschland haben, ohne es bekämpfen zu können,
dann ist das das Ende Deutschlands, das Ende der germanischen Welt”,
prophezeite Heinrich Himmler.
In der DDR wurde das Nazi-Recht
eliminiert, das Strafrecht jedoch nun der ”sozialistischen Moral”
untergeordnet. In der Bundesrepublik argumentiert die Regierung noch in der
Strafrechtsreformdebatte zu Beginn der sechziger Jahre – ähnlich wie die
Nazis – mit der ”sittenbildenden Kraft des Strafgesetzes”, die ”eine
schwere Gefahr für eine gesunde und natürliche Lebensordnung im Volke”
abwehren müsse. Noch heute behaupten katholische Bischöfe, die Plänen zur
rechtlichen Gleichstellung homosexueller Partnerschaften ”widersprächen dem
Gemeinwohl und der Wahrheit des Menschen”. Für den Vizepräsidenten im
Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland, Hermann Barth, diese Reform
setze ein falsches Signal - auch für Jugendliche. Selbst wenn man den Herren
nichts Böses unterstellen will - eine
gründliche Aufarbeitung der Geschichte der Verfolgung Homosexueller, ein
zeitiges Anknüpfen an die demokratische Tradition der Weimarer Republik hätten
solche Äußerungen verhindert, oder würden sie heute in einem eindeutigen
Licht erscheinen lassen! Bis 1969 bleibt die Nazi-Fassung des Paragrafen 175 in
der Bundesrepublik in Kraft, etwa 50.000 Männer wurden nach diesem Paragrafen
hier verurteilt.
Die letzte Tafel
der Ausstellung in Sachsenhausen ist der Wiedergutmachung an den Opfern
gewidmet. Sie zeigt - ein bitteres
Symbol - nichts. Sowohl das Europäische Parlament als auch die Rechtsprechung
des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte haben inzwischen anerkannt,
dass eine strafrechtliche Verfolgung einvernehmlicher homosexueller Handlungen
zwischen Erwachsenen menschenrechtswidrig ist. Dennoch hatte eine Initiative der
Grünen in der letzten Legislaturperiode keinen Erfolg, entsprechende NS-Urteile
aufzuheben und die Opfer zu entschädigen. Das ”Gesetz zur Aufhebung
nationalsozialistischer Unrechtsurteile”, das der Deutsche Bundestag darauf
hin im Sommer 1998 verabschiedet hat, erwähnt diese Urteile nicht! Auf Antrag
der PDS hat der Bundestag die Diskussion dieses Themas jetzt erneut
aufgegriffen, dem Bundesrat liegt eine entsprechende Initiative Hamburgs vor.
Warum aber tut
sich die Gesellschaft so schwer damit, NS-Unrecht in diesen Fällen
anzuerkennen? Noch in den sechziger Jahre galten Schwule nicht einmal als gewöhnlicher
Verbrecher, sondern wie zuvor als besondere Gefahr für die sittliche Ordnung
und den Fortbestands Deutschlands! So gesehen waren sie lange Zeit eben nicht
”vergessene” Opfer der NS-Zeit, sondern weiterhin Verfolgte. Noch hat man
sich auch über die Strafurteile und die Menschenrechtsverletzungen bis 1969
keine Rechenschaft abgelegt. Bis heute hat sich die Gesellschaft ihrer
Vergangenheit nur höchst unzureichend gestellt, keine Wiedergutmachung
geleistet, noch nicht einmal hinreichende Mittel zur Erforschung und
Dokumentation dieses Kapitels der Geschichte bereitstellt.
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